Über den von Christoph Ludwig Hoffmann bestimmten Zweck des Stipendiums ist die Zeit hinweggegangen. Betrachten wir, wie sich das Stipendium entwickelt und wer dies über fast zwei Jahrhunderte erhalten hat, so kommen wir zu dem erfreulichen Schluß, daß der Stiftungszweck regelmäßig erfüllt wurde, auch wenn in den letzten Jahrzehnten keine Vollstipendien mehr vergeben werden konnten.
Abgesehen davon, daß unsere weit verbreiteten Familien fast immer in der Lage sind, ihren Kindern eine gute Ausbildung zukommen zu lassen, hat das Bildungswesen inzwischen einen Stand erreicht, der es auch weniger Begüterten erlaubt, mit staatlicher Hilfe zu studieren. Ein Stipendium, das die vollen Studienkosten abdeckt, hat deshalb keine Berechtigung mehr, abgesehen davon, daß die Stiftung dazu finanziell auch nicht in der Lage ist. Deshalb sollen Stipendien nicht mehr dem individuellen Fortkommen dienen, sondern dem Zusammenhalt des gesamten Familienverbandes. Die Förderung entfernt sich damit von materieller Notwendigkeit und nimmt eher ideellen Charakter an. Dieser Paradigmenwechsel wird auch in der Erwartung erkennbar, die Zuwendungen später wieder an die Stiftung zurückzuzahlen.
Nach der geltenden Satzung werden Stipendien „zur Förderung der Familienmitglieder in ihren wissenschaftlichen Studien“ vergeben. Daraus folgt, daß nicht jede Ausbildung gefördert werden kann, sondern daß Zuwendungen an ein Hochschulstudium oder wissenschaftliche Arbeiten gebunden sind. Da die Mittel der Stiftung begrenzt sind, kommen gegenwärtig nur Zuschüsse für Einzelvorhaben wie beispielsweise Auslandsaufenthalte, Praktika, Druckkostenzuschüsse und Büchergeld in Betracht, die als zinslose Darlehen angesehen werden können.
Wir rufen die jungen Mitglieder der Familie auf, Anträge zu stellen. Bürokratische Hürden sind dabei nicht zu überwinden.