Das Herzstück einer jeden Stiftung ist ihr Zweck, der in der Satzung festgelegt wird und nach deutschem Recht im Prinzip ewigen Bestand hat. In dem "Codicill" -dem juristischen Vorläufer einer Satzung- zur Errichtung der Stiftung hat Christoph Ludwig Hoffmann als Zweck niedergeschrieben, "drei durch... Verwandtschaft liebe Familien... gegen ihren Verfall zu schützen." Der Zweck sollte durch die Vergabe von bis zu vierjährigen Stipendien für ein Universitätsstudium an Nachkommen der drei Familien erfüllt werden. So konnte es auch solange geschehen, bis das Stiftungskapital durch die Inflation in den 1920er Jahren aufgezehrt wurde und nur mehr kleine Zuwendungen für einzelne Projekte innerhalb des Studiums erlaubte.
Um dem geringen Stiftungsvermögen und den völlig veränderten Bedingungen zur Finanzierung des Hochschulstudiums Rechnung zu tragen, haben die Stammesvertreter die Satzung im Jahr 2004 der Entwicklung angepaßt und den Stiftungszweck dahingehend modifiziert, daß die "Förderung des familiären Zusammenhalts der beteiligten Familien" an die Stelle des Schutzes vor deren Verfall tritt. Außerdem wird dieser Zweck nicht mehr nur allein durch Stipendien für "wissenschaftliche Studien" verfolgt, sondern auch "durch die Veranstaltung von Familientagen, Förderung der Familienforschung, die Darstellung des Familienbestandes in einem Familienbuch."
Dadurch hat sich der Schwerpunkt auf die Familientage verschoben, die heute in Verbindung mit dem Familienbuch eher geignet sind, den Zusammenhalt zu fördern, als kleine finanzielle Zuwendungen.
Das Stipendienwesen wollen wir nicht zuletzt aus traditionellen Gründen fortführen, aber dadurch ergänzen, dass Familienmitglieder ihr Wissen für junge Verwandte in der Ausbildung zur Verfügung stellen, indem sie über Studienmöglichkeiten, Praktika, Auslandsaufenthalte, andere Stipendien etc. beraten.